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Grundlagen AIF

  • Was ist ein Alternativer Investmentfonds?
  • Wie funktioniert ein Alternativer Investmentfonds?
  • Aufbau und Lebenszyklus
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  • Regulierung
  • Risiken
  • Rechtliches
  • Glossar

Alternativer Investmentfonds


Informieren Sie sich über die Grundlagen zu Alternativen Investmentfonds und erfahren Sie, was sie auszeichnet.

Was ist ein Alternativer Investmentfonds?

 

  • Alternative Investmentfonds (geschlossene Publikums-AIF) sind börsenunabhängige, unternehmerische Beteiligungen, die Anlegern die Möglichkeit bieten, in (Groß-)Projekte zu investieren und an den Erträgen zu partizipieren. Die Investitionsgegenstände der Beteiligungen sind vielfältig und reichen von klassischen Sachwerten wie Immobilien, Schiffen, Flugzeugen oder auch Containern bis hin zu Eigenkapitalbeteiligungen an Unternehmen (Private Equity). Auch zahlreiche Projekte im Bereich der regenerativen Energien werden durch Kapital aus geschlossenen Publikums-AIF finanziert, darunter Windparks, Wasserkraftanlagen und Solarparks.
     
  • Ein geschlossener Publikums-AIF ist somit ein gemeinsames Anlagekonzept für eine begrenzte Anzahl von Privatanlegern mit einer vorher festgelegten Laufzeit. Eine Rückgabe während der Laufzeit ist ausgeschlossen. Es besteht insoweit lediglich ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund.
     
  • Der geschlossene Publikums-AIF gehört zu dem durch das Kapitalanlagegesetz (KAGB) voll regulierten Kapitalmarkt. Zahlreiche gesetzliche Regeln des KAGB, deren Einhaltung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht wird, beinhalten anlegerschützende Inhalte. Das KAGB schreibt z. B. für die geschlossenen Publikums-AIF ausführlich den Grundsatz der Risikomischung vor. Dieser gilt als erfüllt, wenn der Fonds in mindestens drei Sachwerte investiert. § 262 (1) Ziff. 1 KAGB
     
  • Der geschlossene Publikums-AIF darf Kredite zu marktgerechten Konditionen bis zur Höhe von 150 % des schon eingesammelten und zusätzlich des noch nicht eingeforderten aber schon zugesagten Kapitals aufnehmen. (60 % Schranke für Fremdkapitalaufnahme) § 263 (1) S. 1 KAGB
     
  • Der geschlossene Publikums-AIF kann Vermögensgegenstände erwerben, die einem Währungsrisiko unterliegen. Diese Vermögensgegenstände dürfen 30 % des schon eingesammelten Kapitals und zusätzlich dem noch nicht eingeforderten, aber schon zugesagten Kapital des Investmentfonds nicht übersteigen. (30 % Schranke für Fremdwährungen) § 261 (4) KAGB

Wie funktioniert ein Alternativer Investmentfonds?

 

  • Geschlossene Publikums-AIF werden von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) angeboten. Die KVG ist für die Verwaltung des Vermögens verantwortlich und entscheidet darüber, wie das Anlegerkapital investiert wird. Ferner ist die KVG für das Risikomanagement verantwortlich. Unternehmen müssen ein Prüfverfahren durchlaufen, um von der als KVG BaFin zugelassen zu werden. Das Vermögen wird nicht in verbriefte Werte, sondern in reale Vermögensgegenstände investiert.
     
  • Die Mindestzeichnungssumme wird vom Initiator vorgegeben und liegt meist bei 5.000 bis 25.000 Euro zzgl. des branchenüblichen Agios. Dieses beträgt in der Regel fünf Prozent der Zeichnungssumme.
     
  • Innerhalb eines bestimmen Zeitraumes wirbt der Vertrieb der Kapitalverwaltungsgesellschaft das für die Realisierung des Projekts erforderliche Kapital bei Privatanlegern ein. Das gesamte Kapitalvolumen setzt sich aus Eigenkapital – also den Einlagen der privaten Anleger – und in seltenen Fällen, einem Fremdkapitalanteil zusammen. Viele geschlossene Publikums-AIF verzichten jedoch auf eine Bankenfinanzierung und sind als reine Eigenkapitalbeteiligungen konzipiert. Nachdem das geplante Platzierungsvolumen erreicht ist, werden keine neuen Anleger mehr aufgenommen. Der Anleger ist für die im Prospekt vorgesehene Laufzeit an seine Beteiligung gebunden. Anteile, die vor Ablauf der Laufzeit abgegeben werden sollen, können nur über den so genannten Zweitmarkt veräußert werden. Die Fondslaufzeit ist begrenzt und kann je nach Segment und Konzeption zwischen ca. vier Jahren und rund 30 Jahren betragen.
     
  • Alternative Investmentfonds zählen nicht zu den standardisierten Wertpapieren. Im Gegensatz zu einem festen Zinssatz werden vom Emittenten bestimmte Prognoseerwartungen für die geplante Laufzeit der Beteiligung angegeben. Die Höhe der zu erwartenden Auszahlungen, die Mindestzeichnungssumme sowie Angaben zum konkreten Investitionsobjekt, zum Standort und zur geplanten Investitionsquote sowie zu Chancen und Risiken der Beteiligung sind im Emissionsprospekt angegeben. Dieses Dokument muss von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor Vertriebsstart freigegeben werden.
     
  • Im Gegensatz zum offenen Fonds erfolgt die Anteilsausgabe nur über einen bestimmten Platzierungszeitraum und wird anschließend eingestellt. Als „geschlossen“ wird ein geschlossener Fonds deshalb bezeichnet, weil Anteile nur über einen bestimmten Zeitraum erworben werden können, während danach keine Investition mehr möglich ist.

Aufbau und Lebenszyklus

 

  • Nach dem KAGB werden geschlossene Publikums-AIF in der Rechtsform der geschlossenen Investment Kommanditgesellschaft (geschlossene InvKG) betrieben. Die geschlossene InvKG ist eine Personengesellschaft. Für sie gelten, soweit die spezialgesetzlichen Vorschriften der §§ 149 ff. des KAGB nichts anderes vorsehen, die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB).
     
  • Eine geschlossene InvKG hat immer zwei Gesellschaftertypen. Den mit seinem gesamten Vermögen haftenden Komplementär und den auf seine Einlage begrenzt haftenden Kommanditisten.
     
  • Eine GmbH & Co. geschlossene InvKG ist eine KG, bei der der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) eine juristische Person (GmbH) ist. Die Anleger sind die Kommanditisten.
     
  • Die Geschäftsführung des Fonds ist ausschließliche Aufgabe der Komplementärin des Fonds. Die Fonds-Geschäftsführung muss von mindestens zwei Geschäftsleitern wahrgenommen werden.
     
  • Die Anleger (Kommanditisten) sind grundsätzlich von der Geschäftsführung ausgeschlossen.
     
  • Bei der GmbH & Co. geschlossene InvKG ist die Möglichkeit der Begrenzung der Haftungsrisiken sowohl für den Komplementär als auch für die Kommanditisten gegeben. Die Haftung der Komplementärs-GmbH ist auf ihr Stammkapital begrenzt. Die Kommanditisten haften der Fonds-Gesellschaft begrenzt auf die Erbringung ihrer Pflichteinlage (Kommanditeinlage) in Geld.
     
  • Nach dem KAGB erlischt der Anspruch der geschlossenen InvKG gegen einen Kommanditisten auf Leistung der Einlage, sobald dieser seine Kommanditeinlage erbracht hat. Eine Nachschusspflicht der Kommanditisten ist ausgeschlossen. Entgegenstehende Vereinbarungen sind unwirksam.
     
  • Wesentliche Rechte der Kommanditisten
    • Recht auf Ergebnisbeteiligung (am Gewinn und Verlust) des Fonds im Verhältnis der jeweiligen Beteiligung zum Gesamtkapital des Fonds.
    • Recht auf Auszahlung von Entnahmen.
    • Recht auf das Auseinandersetzungsguthaben (z. B. bei Ausscheiden des Gesellschafters aus dem Investmentfonds). Dieses Guthaben wird auf Basis seiner Kapitalkonten ermittelt.
    • Recht auf anteiligen Liquidationserlös bei Fondsauflösung.
       
  • Weitere Beteiligte
    • Treuhandkommanditist
    • Verwahrstelle

Phasen auf der Zeitachse

(Beispieldarstellung)

Beitrittsphase
 

  • Anleger treten der Kommanditgesellschaft als Treugeber oder Direktkommanditisten bei. Anleger bieten dem Treuhänder eines AIF den Abschluss des im Verkaufsprospekt abgedruckten Treuhandvertrags über eine Kommanditbeteiligung an dem AIF entsprechend den Angaben und nach Maßgabe des im Verkaufsprospekt abgedruckten Gesellschaftsvertrags des AIF an und beauftragen und ermächtigen den Treuhänder gleichzeitig für seine Rechnung eine Kommanditeinlage an dem AIF in vom Anleger gewählter Höhe zu erwerben, zu halten und zu verwalten.
     
  • Der Treuhandvertrag kommt mit dem im Verkaufsprospekt abgedruckten Inhalt nach Gegenzeichnung der Beitrittserklärung durch den Treuhänder und Zugang der Beitrittsbestätigung, an den Anleger zustande.
     
  • In der Beitrittsphase fallen Initialkosten für z. B. Eigenkapitalvermittlung, Konzeption, Prospektierung, Marketing sowie Haftung und Geschäftsführung an.

 

Investitionsphase/Reinvestitionsphase
 

  • Das von den Anlegern eingezahlte Kommanditkapital wird gemäß den im Verkaufsprospekt hinterlegten und von der BaFin genehmigten Anlagenbedingungen in Vermögensgegenstände investiert.
     
  • Rückflüsse aus den Investments werden, sofern es die Anlagebedingungen vorsehen, erneut in Vermögensgegenstände investiert.
     
  • Die Investitionsphase/Reinvestitionsphase entspricht i. d. R. der Grundlaufzeit des Investmentfonds und kann, sofern es die Anlagenbedingungen vorsehen um einen vorab definierten Zeitraum verlängert werden.

 

Auszahlungsphase/Ausschüttungen
 

  • Verfügbare Liquidität des Investmentfonds, bestehend aus laufenden Erträgen, Veräuße­rungsgewinnen und Kapitalrückzahlungen, die von der KVG nicht für Reinvestitionen nach Maßgabe dieser Anlagebedingungen verwen­det werden bzw. vorgesehen sind, wird an die Anleger ausgezahlt werden, soweit sie nicht nach Auffassung der KVG als angemessene Liquiditätsreserve zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Fortführung der Geschäfte des Investmentfonds bzw. zur Substanzerhaltung bei dem Investmentfonds benötigt wird.
     
  • Die Höhe der Auszahlungen kann variieren. Es kann zur Aussetzung der Auszahlungen kommen.
     
  • Ausschüttungen sind der Überbegriff für den Teil des Gewinns, den ein Unternehmen an seine Anteilseigner zahlt. Bei einer AG werden die Ausschüttungen als Dividende bezeichnet. Bei der Rechtsform eines AIF, der geschlossenen InvKG, heißen Ausschüttungen Entnahmen.

 

Liquidationsphase
 

  • Im Rahmen der Liquidation des Invest­mentfonds werden die laufenden Ge­schäfte ordentlich beendet, etwaige noch offene Forderungen des Investmentfonds eingezogen, das übrige Vermögen in Geld umgesetzt und etwaige verbliebene Ver­bindlichkeiten des Investmentfonds begli­chen.
     
  • Ein nach Abschluss der Liquidation verbleibendes Vermögen des Investment­fonds wird nach den Regeln des Gesell­schaftsvertrages und den anwendbaren handelsrechtlichen Vorschriften verteilt.

Regulierung

 

Aufsicht über Kapitalverwaltungsgesellschaften und Investmentfonds

 

Investmentvermögen unterteilen sich in OGAW und AIF. Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere (OGAW) sind Investmentvermögen, die die Anforderungen der Richtlinie 2009/65/EG (OGAW-Richtlinie) erfüllen. Alle übrigen Investmentvermögen sind AIF. Dementsprechend gibt es OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaften und AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften. Eine Kapitalverwaltungsgesellschaft kann auch beide Formen des Investmentvermögens verwalten, sofern sie die Anforderungen, die für beide Formen gelten, erfüllt.

Zu Investmentfonds im Sinne des KAGB gehören sowohl offene als auch geschlossene Investmentfonds. Offene Investmentfonds investieren üblicherweise in Finanzinstrumente; eine Ausnahme bilden hier die offenen Immobilienfonds. Demgegenüber sind geschlossene Investmentfonds in der Regel dadurch gekennzeichnet, dass sie das Fondsvermögen in Sachwerte investieren.

Die BaFin beaufsichtigt Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) und die von den KVGen angebotenen Investmentfonds nach den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs, kurz KAGB.

Wer als Kapitalverwaltungsgesellschaft mit satzungsmäßigem Sitz und Hauptverwaltung in Deutschland Investmentvermögen verwalten möchte, benötigt die schriftliche Erlaubnis der BaFin. Von der Verwaltung eines Investmentvermögens wird gesprochen, wenn mindestens die Portfolioverwaltung oder das Risikomanagement erbracht wird.

Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen die Kapitalverwaltungsgesellschaften je nach Ausgestaltung unter anderem mindestens 125.000 Euro beziehungsweise 300.000 Euro Anfangskapital nachweisen. Außerdem müssen sie über eine angemessene Organisation und eine zuverlässige und fachlich geeignete Geschäftsleitung verfügen (Solvenzaufsicht). Das Marktverhalten der KVGen wird ebenfalls nach dem KAGB überwacht (Marktaufsicht). Bei Investmentfonds, die in Deutschland aufgelegt werden, nimmt die BaFin auch die Produktaufsicht wahr. So genehmigt sie beispielsweise die Anlagebedingungen von Publikumsfonds. Außerdem haben KVGen eine Reihe von Anlagevorschriften zu beachten.

Darüber hinaus prüft die BaFin auf der Grundlage des KAGB die Vertriebsanzeigen inländischer und ausländischer Investmentfonds, die in Deutschland auf den Markt gebracht werden sollen. Sie kann den Vertrieb auch untersagen, wenn ein geplanter Investmentfonds die Voraussetzungen nicht oder nicht mehr erfüllt.

Risiken

 

Risikohinweise für alle platzierten Fonds

 

Die Investmentfonds haben die DF Deutsche Finance Investment GmbH mit der Wahrnehmung der Aufgaben einer externen Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB beauftragt. Sie nimmt als KVG die mit der kollektiven Vermögensverwaltung einhergehenden Aufgaben u. a. der Portfolioverwaltung, des Risikomanagements und der administrativen Tätigkeiten im Interesse der Anleger des Investmentfonds war.

 

Risikomanagementsystem

 

Ziel des Risikomanagementsystems der DF Deutsche Finance Investment GmbH ist es, sicherzustellen, dass die von ihr verwalteten AIFs nur Risiken eingehen, die im Rahmen ihrer jeweiligen, durch die Anlagebedingungen näher bestimmten, Risikobereitschaft liegen und dass Risiken, die die Ertrags-, Vermögens- oder Liquiditätslage der Fonds gefährden, frühzeitig erkannt und Gegensteuerungsmaßnahmen aufgezeigt und umgesetzt werden. Richtlinien, ein Organisations- und Risikomanagementhandbuch sowie Entscheidungsgremien regeln risikobewusste Abläufe im Fondsmanagement und bilden zusammen mit dem Risikomanagementprozess die Grundpfeiler des Risikomanagementsystems. Der Risikomanagementprozess ist ein fortlaufender Prozess, bei dem Einzelrisiken identifiziert, erfasst, analysiert und geeignete Überwachungsmaßnahmen festgelegt werden. Zur Risikoüberwachung werden Limitsysteme, Stresstests sowie die Messung von Risikokonzentrationen und eine regelmäßige Bewertung der Risiken eingesetzt.

 

Liquiditätsrisikomanagement 

 

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat ein Liquiditätsmanagementsystem implementiert, das mittels festgelegter Liquiditätsmanagementprozesse die Erfassung, Messung, Steuerung und Überwachung von Liquiditätsrisiken der Fonds sicherstellt. Alle Liquiditätsmanagementprozesse sind in einer Liquiditätsrichtlinie festgehalten. Sie ermöglichen der Kapitalverwaltungsgesellschaft, sowohl die kurz-, als auch die mittel- und langfristige Liquiditätsentwicklung zu überwachen und Veränderungen der Liquiditätssituation frühzeitig zu erkennen.

 

Risikoprofil

 

Mit dem Beitritt zu einem AIF geht der Anleger eine unternehmerische Beteiligung ein, die für ihn mit wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken verbunden ist. Das generelle Risikoprofil der AIFs umfasst die im Verkaufsprospekt beschriebenen prognosegefährdenden, anlagegefährdenden und anlegergefährdenden Risiken, zu denen insbesondere das Blindpool-Konzept sowie nicht vorhersagbare Marktentwicklungen und Änderungen von Rechtsvorschriften zählen. Darüber hinaus können weitere, heute nicht vorhersehbare Ereignisse und Entwicklungen zu einer negativen Beeinflussung des Investmentvermögens führen. Der Anleger hat keinen Anspruch auf Rückzahlung seines eingesetzten Kapitals.

 

Wesentliche Risiken, die in den Geschäftsberichten für das Jahr 2020 beschrieben werden    

 


Beteiligungsrisiko

 

Das Beteiligungsrisiko beinhaltet, dass Rückflüsse aus einer Beteiligung an einer institutionellen Investmentstrategie geringer als erwartet oder gänzlich ausfallen. Derartige Rückflüsse an die AIFs richten sich maßgeblich nach den Wertentwicklungen der getätigten Investments der Investmentstrategien, die ihrerseits wiederum Immobilienmarkt- und Standortrisiken, immobilienspezifischen sowie Immobilienentwicklungsrisiken und ggf. auch Auslands- und Währungsrisiken unterliegen können. Durch regelmäßiges Monitoring und aktives Management des Portfolios der Fonds sowie durch Diversifikation des Portfolios wird das Beteiligungsrisiko eingegrenzt. Das Beteiligungsrisiko bleibt jedoch das wesentlichste Risiko eines AIF.


Kreditrisiko

 

Das Kreditrisiko entspricht der Gefahr des Verlusts, dass ein Kreditinstitut seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Anlagen bei Kreditinstituten erfolgen nach dem Grundsatz der Risikomischung. Geschäftsbeziehungen wurden ausschließlich mit genehmigten und beaufsichtigten Banken eingegangen.


Zinsänderungsrisiken

 

Das Zinsänderungsrisiko entsteht durch Zinsbindung der Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten und es entspricht der Gefahr eines Verlusts infolge von Marktzinsänderungen. Es ist gering, da die Anlage liquider Mittel wie auch die Aufnahme von Fremdkapital nur mit kurzen Laufzeiten von unter 12 Monaten vorgesehen ist.


Währungsrisiken

 

Die Beteiligungen der AIFs an Investmentstrategien werden zum Teil in Fremdwährung getätigt und der Wert dieser Beteiligungen unterliegt deshalb Währungsschwankungen. Die AIF Kapitalverwaltungsgesellschaft hat sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben des KAGB bezüglich einer maximalen Fremdwährungsquote in Höhe von maximal 30 % eingehalten wird. Das Währungsrisiko wird deshalb als moderat eingeschätzt.


Sonstige Marktpreisrisiken

 

Die Vermögenspositionen der AIFs wurden nicht gehandelt und sind nicht für den Handel vorgesehen. Somit besteht grundsätzlich kein direktes Marktpreisrisiko.


Operationelle Risiken

 

Operationelle Risiken bestehen grundsätzlich in Form eines potenziellen Versagens von Prozessen, Personal und Systemen. Die AIFs haben die Kapitalverwaltungsgesellschaft mit der Verwaltung des AIF beauftragt, d. h. alle operativen Prozesse werden von der KVG erbracht. Daher sind die operationellen Risiken grundsätzlich bei der KVG angesiedelt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich Folgen aus operationellen Risiken auf den Fonds auswirken. Die KVG hat in ihrem Risikomanagementsystem Maßnahmen implementiert, durch die operationelle Risiken frühzeitig erkannt und angemessen gesteuert und überwacht werden, um die Risiken sowie mögliche Auswirkungen auf die AIFs zu reduzieren.


Liquiditätsrisiken

 

Die Liquiditätssituation der AIFs wird hauptsächlich durch Kapitalabrufe der Investmentstrategien und laufende Kosten des Fonds sowie durch Ausschüttungen der Investmentstrategien und Rateneinzahlungen der Anleger bestimmt. Sowohl Kapitalabrufe als auch Ausschüttungen sind zeitlich nicht genau fixiert und somit unterliegt die Liquiditätsplanung der AIFs Prognoseunsicherheiten. Das hieraus resultierende Risiko eines Liquiditätsengpasses ist durch den Einsatz der Commitment-Strategie erhöht. Es wird vom AIF im Rahmen seiner Investitionsstrategie eingegangen und akzeptiert. In den Anlagebedingungen ist die Möglichkeit eingeräumt, zur Zwischenfinanzierung von Kapitalzusagen, ein Bankdarlehen in Höhe von 30 % des Verkehrswertes der in der Fondsgesellschaft befindlichen Vermögensgegenstände aufzunehmen. Das Liquiditätsrisiko wird durch Limits, die bei der kurzfristigen wie auch bei der mittel- und langfristigen Liquiditätsplanung einzuhalten sind, gesteuert und überwacht und wird deshalb als gering angesehen.

Rechtliches

 

Jahresabschluss

 

Der Jahresabschluss der AIF erfolgt zum 31. Dezember eines jeden Jahres und wird durch externe Wirtschaftsprüfer geprüft.

 

Jahresbericht

 

Der Jahresbericht (Geschäftsbericht) zum 31. Dezember eines jeden Jahres wird am 30. Juni des Folgejahres inklusive des Lageberichtes veröffentlicht.

Der Jahresbericht ist in folgende Kapitel unterteilt:

  • Lagebericht
  • Bilanz zum 31.12.
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang
  • Vermerk des Abschlussprüfers
  • Bilanzeid

 

Tätigkeiten der KVG

 

Die Gesellschaften haben die DF Deutsche Finance Investment GmbH (DFI) mit Sitz in München mit der kollektiven Vermögensverwaltung der Gesellschaft beauftragt. Dies umfasst insbesondere das Portfoliomanagement, das Risikomanagement sowie die administrative Verwaltung der Gesellschaft. 

 

Rücknahmerechte

 

Es handelt sich um geschlossene Investmentkommanditgesellschaften (InvKG) und ein Rückgaberecht der Beteiligung durch die Anleger ist ausgeschlossen. Die Anleger haben dennoch die Möglichkeit, die Beteiligung an der Fondsgesellschaft aus wichtigem Grund zu kündigen und aus dem Vertrag auszuscheiden. In diesen Fällen erfolgt die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens über einen Zeitraum von fünf Jahren.

 

Faire Behandlung der Anleger

 

Die DF Deutsche Finance Investment GmbH als Kapitalverwaltungsgesellschaft verpflichtet sich, alle Anleger der Fondsgesellschaften fair zu behandeln. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet das von ihr aufgelegte Investmentvermögen nach dem Prinzip der Gleichbehandlung, indem sie bestimmte Anleger bzw. Anlegergruppen nicht zulasten anderer bevorzugt behandelt. Die Entscheidungsprozesse und organisatorischen Strukturen der Kapitalverwaltungsgesellschaft sind entsprechend ausgerichtet. 

 

Haftung

 

Über die in der Beitrittserklärung angegebene Einzahlungsverpflichtung hinaus übernehmen die Treugeber bzw. Kommanditisten keine weiteren Zahlungs-, Nachschuss-, Kapitalerhöhungs- oder Haftungsverpflichtungen.

Die Haftung der Kommanditisten gegenüber Gesellschaftsgläubigern nach §§ 171 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) ist insgesamt auf die jeweils im Handelsregister eingetragene Hafteinlage begrenzt. Die Hafteinlage ist feststehend mit 1.000 EUR im Handelsregister eingetragen.

Im Verhältnis untereinander sowie im Verhältnis zu der Gesellschaft haben die Gesellschafter nur Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten.

 

Gesellschafterrechte

 

Die Beteiligungen sind Anteile an Kommanditgesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder an vergleichbaren Gesellschaften ausländischer Rechtsordnung, bei denen die mit der Gesellschafterstellung verbundene Haftung der AIFs auf Ihre Zeichnungssumme beschränkt ist. Die daraus entstehenden Gesellschafterrechte sind Vermögens- und Gewinnbeteiligungen sowie Stimmrechte. 

Glossar

 

AIF / Alternativer Investmentfonds
 

Als Alternativer Investmentfonds werden nach dem KAGB alle Investmentvermögen qualifiziert, die nicht die Anforderungen der Richtlinie 2009 / 65 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) erfüllen (siehe auch nachfolgend „Investmentvermögen“).

 
AIFMD oder AIFM-Richtlinie
 

Die Richtlinie 2011 / 61 / EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds, auch AIFMD oder AIFM-Richtlinie genannt, ist eine EU-Richtlinie, die am 11.11.2010 vom Europäischen Parlament angenommen wurde. In dieser Richtlinie werden die Verwalter alternativer Investmentfonds reguliert. Betroffen sind sowohl Verwalter mit Sitz in der EU als auch Verwalter aus Drittländern, die ihre Fonds in der EU vertreiben möchten. Die Richtlinie wurde mit Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches am 22. Juli 2013 im deutschen Recht implementiert (siehe auch nachfolgend „KAGB“).

 
Anlageobjekt
 

Vermögensgegenstände, zu deren voller oder teilweiser Finanzierung die von den Anlegern einbezahlten Mittel unmittelbar bestimmt sind. Im Falle von mittelbaren Investitionen über andere Investmentvermögen, Unternehmen oder Zweckgesellschaften stellen diese Gesellschaften jeweils das Anlageobjekt da

 
Anleger
 

Jede natürliche und juristische Person, die mittelbar als Treugeber über den Treuhandkommanditisten oder als ins Handelsregister eingetragener Direktkommanditist am Investmentfonds beteiligt ist.

 
Assetklasse
 

In Assetklassen werden Anlagegenstände zusammengefasst, die u. a. ähnliche Merkmale hinsichtlich der rechtlichen Struktur, des Risikos und der Rendite aufweisen.

 
Ausgabeaufschlag
 

Der Ausgabeaufschlag ist ein Aufgeld bzw. eine Gebühr, die auf Ebene des Investmentfonds in Höhe von bis zu 5 % auf die gezeichnete Kommanditeinlage zu leisten ist. Mit diesem Aufgeld wird ein Teil der Kosten für die Vermittlung der Anteile des Investmentfonds abgedeckt.

 
Ausschüttung / Auszahlung / Entnahme / Rückflüsse
 

Die vorhandenen Liquiditäts­überschüsse sollen nach den diesbezüglichen Regelungen des Gesellschaftsvertrags und der Anlagebedingungen an die Anleger im Verhältnis ihrer eingezahlten Kommanditeinlagen ausgezahlt werden, soweit sie von der KVG nicht für Reinvestitionen verwendet werden bzw. vorgesehen sind oder nach deren Auffassung als angemessene Liquidi­tätsreserve benötigt werden.


Beitrittsphase
 

Zeitraum, in welchem Kapital von den Anlegern des Investmentfonds eingeworben wird; er endet mit dem Zeichnungsschluss.


Bemessungsgrundlage
 

Als Bemessungsgrund­lage für die Berechnung der laufenden Vergütungen gilt gemäß der diesbezüglichen Regelungen der Anlagebedingungen der durchschnittliche Nettoinventarwert des Investmentfonds im jeweiligen Geschäftsjahr. Wird der Nettoinventarwert nur einmal jährlich ermittelt, wird für die Berechnung des Durchschnitts der Wert am Anfang und am Ende des Geschäftsjahres zugrunde gelegt.


Bewirtschaftungsphase
 

Dabei handelt es sich um den Zeitraum, in welchem der Investmentfonds die angekauften Vermögensgegenstände bewirtschaftet und damit Erträge generiert.


Blind-Pool-Konzept
 

Bei einem Blind-Pool-Konzept steht zum Zeitpunkt der Erstellung des Verkaufsprospekts und in der Regel auch noch zum Zeitpunkt der Anlageentscheidung durch die Anleger noch nicht fest, in welche konkreten Projekte das Kapital des Investmentvermögens investiert wird. Das heißt, dass die Anlageobjekte noch nicht, beziehungsweise erst zum Teil erworben wurden, so dass der tatsächliche Gegenstand der Investitionen noch nicht oder nicht vollständig feststeht.


Cashflow
 

Bezeichnet als wirtschaftlich Messgröße den Neuzufluss liquider Mittel aus Umsatz- und sonstigen laufenden Tätigkeiten während einer Periode. Sie ermöglicht eine Beurteilung zur finanziellen Stärke eines Unternehmens.


Club Deal
 

Im Rahmen eines Club Deals bündeln i. d. R. wenige Investoren ihr Kapital um gemeinsam eine Investition zu tätigen. Ein Club Deal ermöglicht es den beteiligten Investoren größere Investitionen zu realisieren, die einem Investor i. d. R. allein nicht möglich wären.


Co-Investment
 

Co-Investments erfolgen typischerweise außerhalb bereits bestehender Beteiligungen, i. d. R. durch eine Minderheitsbeteiligung an einer für das Co-Investment errichteten Zweckgesellschaft, die von einem Asset-Manager verwaltet wird.


Due Dilligence
 

Due Diligence bezeichnet eine detaillierte mit „gebotener Sorgfalt“ durchgeführte Risikoprüfung, die z. B. grundsätzlich durch den Käufer beim Kauf von Unternehmensbeteiligungen, Infrastrukturanlagen oder Immobilien erfolgt. Sie beinhaltet insbesondere eine systematische Stärken-Schwächen-Analyse und eine Kaufpreisbewertung des Vermögensgegenstandes.


DBA
 

Doppelbesteuerungsabkommen. Ein DBA ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, in dem geregelt wird, in welchem Umfang das Besteuerungsrecht einem Staat für die in einem der beiden Vertragsstaaten erzielten Einkünfte oder für das in einem der beiden Vertragsstaaten belegene Vermögen zusteht. Ein DBA soll vermeiden, dass natürliche oder juristische Personen, die in beiden Staaten Einkünfte erzielen, in bei­den Staaten, d. h. doppelt besteuert werden.


Emerging Markets
 

Sind aufkommende neue Wachstumsmärkte sogenannter Schwellenländer (z. B. Indien, China, Mexiko).


Frontier Markets
 

Sind Länder, die ein hohes Wirtschaftswachstum in Verbindung mit überdurchschnittlich attraktiven Renditechancen ausweisen. Diese Staaten liegen rund 20 Jahre hinter den Standards (liquide Märkte, Unternehmenstransparenz, und Regulierungsbehörden) der Emerging Markets zurück.


Institutionelle Investmentstrategien
 

Anteile an Geschlossenen Alternativen Investmentfonds, Kommanditgesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder an vergleichbaren Gesellschaften in- und ausländischer Rechtsordnung aus dem Bereich der Assetklasse Infrastruktur und Immobilien.


Investitionsphase
 

Dabei handelt es sich um den Zeitraum, in dem der Investmentfonds erstmals Investitionen tätigt, also mittelbar über die Beteiligung an Investmentvermögen, Unternehmen oder Zweckgesellschaften in­vestiert. Die Investitionsphase endet spätestens nach Ablauf der in den Anlagebedingungen festgeschriebenen Zeitschiene. Nach der Investitionsphase erfolgen weitere Investitionen während des in den Anlagebedingungen festgelegten Reinvestitionszeitraums.


Investmentvermögen
 

Investmentvermögen ist jeder Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren und der kein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors ist.


Investmentfonds
 

DF Deutsche Finance Investment Fund 19 GmbH & Co. geschlossene InvKG; die Gesellschaft, an der die Anleger mit ihrer jeweiligen Kommanditeinlage oder über die Treuhandkommanditistin als Treugeber beteiligt sind.


Internal Rate of Return
 

alternativ IRR, interner Zinsfuß. Er drückt die rechnerische Verzinsung des jeweils in der Beteiligung kalkulatorisch gebundenen Kapitals unter Berücksichtigung der Zeit, während der es gebunden ist (z. B. Anlagedauer), aus. Die IRR-Rendite ist also nicht die Rendite-Kennziffer für die Verzinsung der gezeichneten Kapitalanlage, sondern für das jeweils kalkulatorisch gebundene Kapital dieser Anlage.


Joint Venture
 

Bei einem Joint Venture handelt es sich um eine rechtlich selbstständige Gesellschaft mit zwei oder mehreren Investoren mit Kapitalbeteiligung. Die Investoren sind jeweils mit Kapital am Joint Venture beteiligt, tragen gemeinsam das finanzielle Risiko der Investition und nehmen i. d. R. Führungsfunktionen in der Gesellschaft wahr.


KAGB
 

Das Kapitalanlagegesetzbuch implementiert die Vorgaben der AIFM-Richtlinie (Richtlinie 2011 / 61 / EU über die Verwalter Alternativer Investmentfonds vom 30. 10. 2012). Durch das Kapitalanlagengesetzbuch wurde das deutsche Investmentrecht umfassend neu ausgestaltet. Es trat zum 22. Juli 2013 in der Bundesrepublik in Kraft und brachte eine umfassende Neuordnung des vormals grauen Kapitalmarktes mit sich, der sich in Folge einer Vielzahl komplexer regulatorischer Anforderungen stellen musste.


Kapitalgesellschaft
 

Kapitalgesellschaften wie z. B. GmbH oder AG sind juristische Personen und sind kraft Rechtsform gewerblich tätig. Ihre Einkünfte unterliegen grundsätzlich der Gewerbesteuer, der Körperschaftsteuer so­wie dem Solidaritätszuschlag.


Kapitalkonto
 

Für jeden Anleger werden auf Ebene des Investmentfonds zur Erfassung seiner Anteile an den Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten handelsrechtliche Kapitalkonten geführt. Sie sind maßgebend für die Gewinnverteilung, die Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens und das Ent­nahmerecht. Die für Zwecke der Besteuerung des Anlegers zu führenden steuerlichen Kapitalkonten können von den handelsrechtlichen Kapitalkonten abweichen.


Kapitalverwaltungsgesellschaft
 

Bezeichnung einer Gesellschaft, der die Verwaltung Alternativer Investmentvermögen und/oder OGAW obliegt. Sie verantwortet u. a. deren Risiko- und Portfoliomanagement und benötigt zur Wahrnehmung ihrer Tätigkeit eine Zulassung der BaFin.


Kommanditeinlage
 

gezeichnet: Betrag, zu dessen Einzahlung sich der Anleger gegenüber dem Investmentfonds verpflichtet hat.

geleistet: Betrag, den der Anleger nach Maßgabe seiner Beitrittserklärung an den Investmentfonds tatsächlich eingezahlt hat.


Kommanditist
 

Der Kommanditist ist ein beschränkt haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft. Seine Haftung ist grundsätzlich auf die im Handelsregister eingetragene Hafteinlage begrenzt. Die persönliche Haftung des Kommanditisten erlischt, wenn er seine Kommanditeinlage geleistet hat und diese nicht durch Auszahlungen unter die im Handelsregister eingetragene Hafteinlage gesunken ist.


Kommanditkapital
 

Summe der Kommanditeinlagen (Pflichteinlagen), die das Gesell­chaftskapital des Investmentfonds darstellt.


Komplementär(in)
 

Unbeschränkt haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, der i. d. R. zugleich geschäftsführungs- und vertretungsbefugt ist.


Leverage Effekt
 

Unter Leverage-Effekt wird die Hebelung der Finanzierungskosten des Fremdkapitals auf die Eigenkapitalverzinsung verstanden. So kann durch den Einsatz von Fremdkapital die Eigenkapitalrendite einer Investition gesteigert werden, was jedoch nur möglich ist, wenn das Fremdkapital zu günstigeren Konditionen aufgenommen wird, als die Investition an Gesamtkapitalrentabilität erzielt.


Liquidation
 

Verkauf aller Vermögensgegenstände eines Unternehmens und Begleichung bestehender Verbindlichkeiten mit dem Ziel, die Gesellschaft aufzulösen.


Liquidationserlös
 

Verkaufserlös aller Vermögensgegenstände abzüglich aller Transaktionskosten, eventueller Steuerzahlungen sowie bestehender Kredite.


Multiple
 

Der Multiple ist der Faktor, um den sich das netto (nach Kosten) in eine Anlage investierte Kapital eines Investors unabhängig von der Anlagedauer und ohne Abzinsung für zukünftige Rückflüsse vervielfacht. Ein Ausgangskapital von 100 EUR vervielfacht sich bei einem Multiple von 1,8 auf einen Nominalwert von 180 EUR.


Nettoinventarwert
 

Errechnet sich aus der Summe sämtlicher bewerteter Vermögensgegenstände abzüglich aller Verbindlichkeiten. Er wird beim IF 19 mindestens einmal jährlich berechnet und auf die Fondsanteile umgelegt (Anteilswert) im Jahresbericht veröffentlicht.


Performance
 

Die Performance misst die Wertentwicklung eines Investments oder eines Portfolios. Meist wird zum Vergleich eine sog. Benchmark als Referenz genommen, um die Performance im Vergleich zum Gesamt­markt oder zu Branchen darzustellen.


Personengesellschaft
 

Darunter sind Gesellschaften mit natürlichen und juristischen Per­sonen in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG), offenen Handelsgesellschaft (OHG) und Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) zu verstehen. Dabei können auch juristische Personen Gesellschafter der Personengesellschaft sein, z. B. bei einer GmbH & Co. KG.


Portfolio-Management
 

Unter Portfolio-Management versteht man die Zusammenstellung und Verwaltung eines Portfolios, d. h. eines Bestandes an Investitionen, gemäß den geltenden Anlagekriterien (wie in den Anlagebedingungen in Verbindung mit dem Gesellschaftsvertrag festgelegt), insbesondere durch Käufe und Verkäufe mit Blick auf die erwarteten Marktentwicklungen.


Rendite
 

Erfolg einer Investition, bestehend aus Zins- / Dividendenerträgen sowie Kursveränderungen, in Relation gesetzt zum investierten Kapital.


Secondaries
 

Erwerb von Beteiligungen bestehender institutioneller Investmentstrategien auf dem Zweitmarkt.


Spezial-AIF
 

Spezial-Alternativer-Investmentfonds. Gemäß § 1 Abs. 6 KAGB sind Spezial- AIF solche AIF, die nur von professionellen Anlegern (siehe Definition in § 1 Abs. 19 Nr. 32 KAGB) oder semiprofessionellen Anlegern (siehe Definition in § 1 Abs. 19 Nr. 33 KAGB) erworben werden können.


Totalgewinn
 

Unter Totalgewinn versteht man den über die gesamte Beteiligungsdauer akkumuliert erzielten Gewinn.


Treugeber
 

Beteiligt sich der Anleger mittelbar an dem Investmentfonds, so hält die Treuhandkommanditistin die Beteiligung formell im eigenen Namen aber für Rechnung und auf Risiko des Treugebers. D. h. nicht der Treugeber, sondern die Treuhandkommanditistin ist im Handelsregister eingetragen. Es ist nicht öffentlich erkennbar, wer der Treugeber ist. Im Innenverhältnis der Gesellschaft ist der Treugeber mittelbar über die Treuhandkommanditistin an der Gesellschaft beteiligt mit allen Rechten und Pflichten wie ein eingetragener Kommanditist.


Verwahrstelle
 

Bei einer Verwahrstelle handelt es sich um eine behördlich beaufsichtigte Einrichtung, welche von der KVG zu beauftragen ist. Aufgabe der Verwahrstelle ist es, unabhängig von dem separaten Portfolio- und Risikomanagement der KVG die Interessen der Anleger zu wahren. Ihr obliegt u. a. die Überprüfung der Eigentumsverhältnisse bezüglich der Vermögensgegenstände des Investmentfonds und eines stets aktuellen Bestandsverzeichnisses. Daneben überwacht sie die Zahlungsströme des Investmentfonds.

 

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